Wir wollen erweitern und suchen für unser Team :
FACHARBEITER GARTEN - / LANDSCHAFTSBAU
zur Festanstellung.
Vorteilhafterweise haben Sie eine abgeschlossene Ausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation.
Berufserfahrung im genannten Bereich und Teamfähigkeit zwingend erforderlich.
Bitte kontaktieren Sie Herrn Jonas Josten
Bitte Schutzfristen und regionale Baumschutzsatzungen nicht vergessen:
Aus Gründen des Artenschutzes (u. a. Vogelbrut) ist es in der Zeit vom 15. März bis zum 30. September eines Jahres verboten, u.a. Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und anderen Gehölzen abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Eine Befreiung von dem Verbot ist nur in besonderen Einzelfällen möglich.
(Antragsvordruck für Baumfällung bei Ihrer Gemeinde).